Professionelle Hundebetreuung

AGB


1. Vertragliche Abmachungen

Die vertraglichen Leistungen richten sich nach den schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen von cara’s dog care und HundehalterIn. Spezielle Zusatzleistungen oder Besonderheiten sind schriftlich festzuhalten.

2. Krankheiten

Der oder Die HundehalterIn verpflichtet sich cara’s dog care über Krankheiten, Unverträglichkeiten oder Besonderheiten seines Tieres vorher umfassend zu informieren.

3. Versicherungen und Haftung

Jeder von cara’s dog care betreute Hund muss durch eine Privathaftpflichtversicherung versichert sein.

Bei Verletzungen am Hund während der Betreuungszeit übernimmt cara’s dog care nur bei nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht oder Fahrlässigkeit die Kosten.

Entstehende Kosten bei Betreuungsausfalls meinerseits durch Krankheit oder Unfall, werden von cara’s dog care nicht übernommen.

Bei notfallmässigen Tierarztbesuch ihres Hundes wegen Krankheit oder Unfall während der Betreuung übernimmt der Hundehalter allfällige Kosten.

Cara’s dog care verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

4. Betreuung bei cara’s dog care

Cara’s dog care verpflichtet sich das die Betreuung ihres Hundes tierschutzkonform, sorgfältig, gewissenhaft und profesionell erfolgt. Bei medizinischen notfällen wird der Hundehalter schnellstmöglich kontaktiert, kann dieser nicht erreicht werden, wird nach allgemeinen Grundsätzen in dessen mutmasslichem Interesse gehandelt.

5. Verpflichtungen Hundebesitzer

Zahlungen müssen per Rechnung, Twint oder Bar nach spätestens 30 Tagen nach erhalt der Rechnung bezahlt werden.

Hunde müssen ein Tag vor Betreuungstermin abgemeldet werden, ansonsten wird der volle Preis verrechnet.

Der Hundebesitzer muss sein Hund gechipt, die nötigen Impfungen ( Zwingerhusten eingeschlossen), entwurmt und bei Amicus registriert haben.

Hunde dürfen bei ansteckender Krankheit nicht in die Betreuung kommen.

6. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Anwendbar ist in jedemfall schweizerisches Recht.